WiesenKönigReich Zell am See ist nominiert
Natura 2000
Der Nordteil des Naturschutzgebiets – das sind v.a. die Wiesen nördlich des Thomas-Bernhard-Weges und der angrenzende Teil des Schilfgürtels, wie ein wichtiger Teil der Streuwiesen - ist seit 2014 als Teil des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 nominiert.
Teil des europäischen Netzwerkes
Im Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 möchten die EU-Mitgliedstaaten solche Lebensräume und Arten für künftige Generationen erhalten, die über die Staatsgrenzen hinaus für ganz Europa besonders wichtig sind. Um diesen Reichtum Europas an wildlebenden Tieren, Pflanzen und deren Lebensräumen bewahren, sind nationale und internationale Bemühungen nötig.
Im Naturschutzgebiet Zeller See Südufer wurden 32,35 ha nach FFH-Richtlinie als besonders schützenswert genannt. Diese Flächen umfassen hauptsächlich Moorwiesen (N07), aber auch die Schlickflächen im See (N06) und die extensiven Streuwiesen zwischen Thomas-Bernhard-Weg und Otto-Wittschier-Weg (N08)
N06 Inland water bodies (Standing water, Running water)
N07 Bogs, Marshes, Water fringed vegetation, Fens
N08 Heath, Scrub, Maquis and Garrigue, Phygrana
Lebensraum mit europäischer Bedeutung im Schutzgebiet
Der Zeller-See befindet sich im Süd-Abschnitt der Mittelpinzgauer Senke ("Zeller Furche"), im Bezirk Zell am See (Pinzgau). Das geplante Europaschutzgebiet "Zeller See Südufer" umfasst den Nordteil des Naturschutzgebiets Zeller See, welches am Südende des Zeller-Sees gelegen ist. Es umfasst u.a. das Zeller Moos, ein Verlandungsmoor, das innerhalb der letzten 10.000 Jahre entstanden ist. Diese Verlandungszone mit den anschließenden Sumpfwiesen weist eine artenreiche Fauna (z.B. diverse Wiesenbrüter wie Schafstelze, Schwarzkehlchen etc.) und Flora auf (großes Vorkommen des Glänzenden Krückstockmooses Drepanocladus/ Hamatocaulis vernicosus im geplanten Europaschutzgebiet, diverse Rote-Liste Pflanzenarten).
Darüber hinaus besitzt das Gebiet auch eine sehr hohe landschaftsökologische Wertigkeit und Eigenart durch die Lage (Seeufer, umrahmt von Hochgebirgen) und die besondere landschaftliche Prägung durch in der Wiesenlandschaft vereinzelt vorhandene Gehölze (Faulbaum, Weiden, Birken, Schwarzerle). Das Gebiet, das im Nahbereich der Stadt Zell am See gelegen ist, besitzt dementsprechend auch hohen Erholungswert (mehrere Wanderwege).
Mit dem Beitritt zur Europäischen Union hat sich Österreich verpflichtet, die Naturschutzrichtlinien, die ein sehr modernes Schutzinstrument darstellen, in seinem Bundesgebiet umzusetzen. Im Zuge von Natura 2000 sollen alle wesentlichen Lebensräume und schutzbedürftigen in Europa heimischen Arten erfasst und gesichert werden. Grundlage dafür sind zwei EU-Richtlinien, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen:
Die bedeutendste Rechtsgrundlage im Hinblick auf die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt innerhalb der EU bildet die im Jahre 1992 erlassene Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten oder FFH-Richtlinie. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zum Schutz von Tier- und Pflanzenarten sowie von Lebensräumen, die von gemeinschaftlichem Interesse sind. Lebensräume und Arten, für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen, sind im Anhang I der Richtlinie (natürliche und halbnatürliche Lebensräume) sowie im Anhang II (Tier- und Pflanzenarten) aufgelistet. Vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie ihre gefährdeten Lebensräume sind als prioritär gekennzeichnet und genießen verstärkten Schutz.
Ziel der Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten ist der langfristige Schutz und die Erhaltung der Lebensräume aller wildlebenden Vogelarten.