Schutzgebietsverbund

Südlicher Zeller See

Schutzgebietsverbund

„Südlicher Zeller See“

Was wir so salopp als Naturschutzgebiet Zeller See, das „Zeller Moor“, bezeichnen ist bei genauer Betrachtung ein Verbund an verschiedenen Schutzgebieten.

Das Südufer des Zeller Sees steht großteils unter Naturschutz (Zeller See-Naturschutzgebietsverordnung).

Der nördlich anschließende See außerhalb der Schilfzone und der östlich liegende Berghang sind seit 1981 Landschaftsschutzgebiet (Zeller-See-Landschaftsschutzverordnung).

Auch die südlichen Wiesen des Verlandungsmoores sind Landschaftsschutzgebiet (Brucker-Zeller-Moos-Landschaftsschutzverordnung 1980).

Zeller See-Naturschutzgebietsverordnung

Mit der Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 23. November 1983 werden Teile der Stadtgemeinde Zell am See und der Gemeinde Bruck an der Großglocknerstraße zu einem Naturschutzgebiet erklärt (Zeller See-Naturschutzgebietsverordnung). Die ursprüngliche Verordnung der Salzburger Landesregierung stammt vom 20. November 1972, LGBl. Nr. 124

Das Flachmoor- und Feuchtwiesengebiet mitsamt dem vorgelagerten Teil des Zeller Sees (Schilfgürtel) - das sind 203 ha Fläche - stehen unter strengem Naturschutz.

Diese Verordnung dient der Erhaltung:

  1. der weitgehenden Ursprünglichkeit des im § 1 bezeichneten Gebietes einschließlich seines besonderen ästhetischen Wertes im vorhandenen Landschaftsraum;
  2. geschützter und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (zB Eiderente, Schwarzkehlchen, Mittelmeerschafstelze, Kiebitz, Austernfischer);
  3. der ökologischen Funktion des im § 1 bezeichneten Gebietes, besonders des Niedermoores und der in den Alpen einmaligen Flachwasserlagunen mit großen Schlammbänken, einschließlich der Übergangszonen und Randbereiche, als Lebensraum für die typischen Lebensgemeinschaften, insbesondere als Brutplatz für geschützte und gefährdete Vogelarten und als Rastplatz für Zugvögel.

Die gesamte Rechtsgrundlage kann im Rechtinformationssystem des Bundeskanzleramtes nachgesehen werden. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000431

Zeller-See-Landschaftsschutzverordnung

Das Landschaftsschutzgebiet Zeller See auf Gemeindegebiet von Zell am See und Maishofen umfasst den ganzen See plus der angrenzenden nördlichen und östlichen Bereiche 500 m landeinwärts. Ausgenommen sind die Siedlungsbereiche Thumersbach und Schüttdorf sowie das Krankenhaus. Es hat eine Ausdehnung von 702 ha. Die Landschaft in der alpinen Kulisse und der See als Rast- und Brutplatz für Zugvögel finden besondere Erwähnung.

Die gesamte Rechtsgrundlage kann im Rechtinformationssystem des Bundeskanzleramtes nachgesehen werden. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000375

Brucker-Zeller-Moos-Landschaftsschutzverordnung

Die 24 ha große Fläche der südlichsten Wiesen ist erhaltenswert wegen des besonders hohen landschaftsästhetischen Wertes und des Erholungswertes der charakteristischen naturnahen Kulturlandschaft. Die flachen Wiesen des Verlandungsmoores wurden weitgehend von Verbauung freigehalten und prägen mit ihrem Streuwiesenbestand und Gehölzgruppen das Landschaftsbild wesentlich.

Die gesamte Rechtsgrundlage kann im Rechtinformationssystem des Bundeskanzleramtes nachgesehen werden. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000338

Karte Schutzgebiet als pdf zum Download